10.04.2013, 00:22 |
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Zitat: Ich meinte ein Jura-Ratgeberforum. | War mir schon klar was du meintest.
Hab ich auch gemacht und da ich unter 18 bin kann mir, wenn ich es richtig verstanden habe, nichts passieren, da: Zitat:
Minderjährige können nur mit der Einwilligung der Eltern Verträge abschließen. Liegt diese nicht vor und gibt es auch keine nachträgliche Genehmigung, so sind von Minderjährigen geschlossene Verträge hinfällig.
| oder?
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