18.06.2012, 19:31 |
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@Bochum: Denkst du wirklich, dass ich ein Foto von ihr gemacht hab?
@Klassenvorstand: Gibts das bei euch nicht? Zitat:
Nach § 54 SchUG ist der Klassenvorstand verantwortlich für die Abstimmung der Unterrichtsarbeit der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer in Bezugnahme auf Leistungssituation und Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler, für Schülerberatung, für die Kontaktpflege zum Elternhaus, für Erziehungsfragen, für administrative und organisatorische Aufgaben im Rahmen der Klasse und die Führung der Amtsschriften.
| Im Grunde ist es kein groooßer Unterschied zu nem normalen Klassenlehrer, nur ist der halt für Verwaltung der Klasse, Klassenkasse, intern usw. zuständig.
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