12.07.2013, 20:28 |
Beitrag #1039 |
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Wenn sie einen entsprechenden Aufkleber haben, dann dürfen die das, das wirste aber nie bei einem normalen PKW erleben, egal ob am Steuer ein 30 jähriger oder 85 jähriger sitzt.
Das heißt wenn jemand unbegründet durch zu langsames fahren den Verkehrsfluss stört, dann kann er problemlos von der Polizei angehalten werden, sowohl auf der Autobahn als auch auf Landstraßen. Der Begriff Richtgeschwindigkeit heißt nicht umsonst so, sondern damit man sich nach dieser Geschwindigkeit in etwa richtet, wenn nichts anderes durch Schilder vorgegeben wird. Ausnahmen sind Wetterwidrige Bedingungen wie Starkregen oder Nebel als Bsp. wo die Sicht eingeschränkt ist.
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