12.07.2013, 19:45 |
Beitrag #1030 |
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Zitat: Das ist ganz klar eine Verkehrsbehinderung. Du darfst auch nicht 25 fahren wenn 50 erlaubt sind. Außerdem darf man ein PKW nur fahren, wenn man keine körperlichen Einschränkungen hat, die das fahren behindern und wenn man mit 25 über ne Landstraße kurvt und sich so weit vorlehnt, das die Nase an der Frontscheibe klebt, kann man davon ausgehen, das was mit den Augen nicht stimmt.
Da bin ich mir nicht sicher, gibt es auf der Landstraße eine Mindestgeschwindigkeit wie auf der Autobahn? | Es gibt genug Fahrzeuge die mit 50 auf Landstraßen fahren dürfen wo 100 erlaubt ist
Denn es wurde dem Fahrzeug ja dann wohl erlaubt wenn dann eine plakette hinten oben ist wo die maximalgeschwindigkeit oben steht
kannst du das nachweisen?
also mit den eisnchränkungen, nein
und genau deshalb wäre es sehr gut wenn man das durchsetzt mit den fahrtauglichkeitstests
@payne: das sind die höchstgeschwindigkeiten
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