12.03.2010, 20:26 |
Beitrag #3 |
|
Beiträge: 10.522
| |
|
Beiträge: 10.522
Beiträge: 10.522
| |
Zitat: höhö wir müssen die ganze Schulordnung abschreibven
2-3 Seiten | das ist die Ganze
hier nochmal was drin steht, weil man das bei dem link irgendwie nicht siet: Zitat:
Die Hausordnung hat den Sinn, durch verbindliche Regeln ein störungsfreies Zusammenleben und Zusammenarbeiten in unserer Schule sichern zu helfen. 1. Betreten des Gebäudes vor Unterrichtsbeginn
Das Gebäude wird in der Regel beim ersten Gong um 7.35 Uhr betreten. Fahrschüler, die vor 7.25 Uhr eintreffen, können bei schlechtem Wetter den Schüleraufenthaltsraum benutzen. Später Ankommende bleiben im Sommerhalbjahr (Osterferien bis Herbstferien) unter dem Vordach, im Winterhalbjahr (Herbstferien bis Osterferien) kann bei schlechtem Wetter auch der Windfang genutzt werden. Schüler/innen, die mit einer späteren Unterrichtsstunde beginnen, betreten das Gebäude erst zu Beginn der Pause. Handelt es sich um eine große Pause, bleiben sie bis zu deren Ende in der Halle oder auf dem Hof. Nur Kartenholer und Ordner für besondere Lehrmittelsammlungen dürfen zu den betreffenden Räumen gehen.
Die Klassensprecher/innen und deren Vertreter/innen informieren sich morgens und gegebenenfalls in den großen Pausen über die Planänderungen und teilen sie ihren Klassen mit. ^ Top 2. Unterricht
Ist eine Klasse fünf Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrer/in, so meldet der Klassensprecher/die Klassensprecherin dies im Geschäftszimmer.
Die Sonderunterrichtsräume werden nur unter Aufsicht eines Lehrers/einer Lehrerin betreten. Vor dem Unterricht in einem Sonderunterrichtsraum werden die hierfür benötigten Sachen gleich mitgenommen und können für die Dauer der Pause in den Fächern im naturwissenschaftlichen Trakt abgelegt werden. Endet der Unterricht in den Sonderunterrichtsräumen vor einer großen Pause, halten sich die Schüler/innen ausschließlich auf dem Hof oder in der Halle auf. Die Klassenräume dürfen erst wieder mit dem Klingelzeichen zur nächsten Stunde betreten werden. Einzelne Schüler/innen, die in einer Stunde nicht am Unterricht teilnehmen (z.B. in Religion), halten sich im Schüleraufenthaltsraum oder im WoBoTreff (Cafeteria) auf. Vom Sport befreite Schüler/innen sind grundsätzlich in der Stunde anwesend, falls nicht der Sportlehrer/die Sportlehrerin von Fall zu Fall anders entscheidet.
Nach der letzten Stunde im Klassen- oder Gruppenraum werden alle Stühle vorsichtig in die Vorrichtung unter die Tischplatten eingehängt. Die Ordner übernehmen die Stühle der fehlenden Schüler/innen. ^ Top 3. Pausen
In den großen Pausen halten sich die Schüler/innen der Klassen 5 - 10 ausschließlich auf dem Hof oder in der Pausenhalle auf. Die Rasenfläche vor den Aulafenstern ist für die Schüler/innen der Oberstufe in den großen Pausen freigegeben.
Von jeder Klasse bleiben zwei Ordner, die namentlich im Klassenbuch vermerkt sind, und falls notwendig der Klassen*buchführer in den Klassenräumen und sorgen für Ordnung, Lüftung und Reinigung der Tafel. Nach der letzten Unterrichtsstunde schließen sie die Fenster und achten darauf, dass nichts liegen bleibt
Um Unfälle zu vermeiden, ist auf dem Pausenhof das Laufen und Spielen in dem Maße erlaubt, dass andere Schüler/innen nicht gefährdet werden. Mit Schneebällen darf daher nicht geworfen werden.
In der Pausenhalle ist das Laufen und Spielen nicht erlaubt!
Beim ersten Gong am Ende der Pausen gehen alle sofort in ihre Unterrichtsräume. In den kleinen Pausen bleiben die Schüler/innen im Klassenraum oder wechseln den Raum, wenn es der Stundenplan vorsieht. ^ Top 4. Schulgebäude und Schuleigentum
Schüler/innen und Lehrer/innen sorgen gemeinsam für die Sauberkeit in allen Unterrichts- und Sonderräumen und auf dem Hof, und benutzen die bereitstehenden Abfallbehälter. Das Schulinventar, Unterrichtsgegenstände aller Art und die von der Schule zur Verfügung gestellten Lernmittel werden schonend behandelt. Verursacht ein/e Schüler/in Schäden oder stellt er/sie Schäden fest, so meldet er/sie das dem/der Klassenlehrer/in und dem Hausmeister. Verschmutzte oder beschädigte Bücher müssen ersetzt werden. ^ Top 5. Schulweg
Die Schüler-Unfallversicherung haftet nur unter bestimmten Bedingungen. Es ist deshalb notwendig, dass nach der letzten Unterrichtsstunde oder Schulveranstaltung sofort der Heimweg angetreten wird. Der Aufenthalt der Schüler/innen im Schulgebäude ist dann nicht mehr möglich.
Als Schulweg kann nur die unmittelbar vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss ohne Umweg und Unterbrechung zurückgelegte Strecke zwischen Wohnung und Schule angesehen werden. ^ Top 6. Verhalten bei Alarm
Bei Feueralarm, der durch einen Heulton angezeigt wird, wird das Gebäude geordnet verlassen. Bücher, Taschen und Garderobe werden nicht mitgenommen. Die Fenster und Türen aller Räume müssen geschlossen werden.
Bei drohenden anderen Gefahren muss das Gebäude ebenfalls geräumt werden. Alle Personen müssen gegebenenfalls sofort das Schulgebäude bzw. -gelände verlassen. Die Anweisungen dazu erfolgen über eine zentrale Durchsage. ^ Top 7. Verschiedenes
Die Fahrräder sind in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abzustellen und abzuschließen, da sonst jede Haftung entfällt.
Auf dem Schulgelände steigen die Radfahrer ab. Besondere Wertgegenstände dürfen in die Schule nicht mitgebracht werden. Größere Geldbeträge sollten im Geschäftszimmer hinterlegt werden. In keinem Fall darf Geld in den an der Garderobe oder in den Umkleideräumen abgelegten Kleidungsstücken aufbewahrt werden.
Regelungen für das Aufbewahren von Wert- bzw. Schmuckgegenständen in der Sporthalle treffen die Sportlehrer/innen. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben und abgeholt. Schüler/innen, die sich verletzt haben oder sich krank fühlen, melden sich im Geschäftszimmer. Gegebenfalls muss sofort das Krankenhaus bzw. der Notarzt informiert werden.
Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
| Quelle:leider von meiner Schule.
| |