14.02.2009, 19:52 |
Beitrag #8 |
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Das ist sogar gesetzeswiedrig, denn Geschlechtsverkehr ist erst mit 14 Jahren erlaubt. Das heißt wenn man mit jemand jüngeren Sex hat, dann ist es eine indirekte Vergewaltigung und kann sogar eine Freiheitsstarafe zur Folge haben.
In so einem Fall haben aber eindeutig die Eltern schuld und sollten sich mal genau überlegen was die falsch gemacht haben und eigentlich sogar bestraft werden oder zumindest zu einer Schulung geschickt werden, denn sowas kann in meinen Augen nicht angehen, denn in so einem jungen Alter weiß man selber noch nicht wirklich sogut über Verhütung etc bescheid, weshalb die Eltern eine so wichtige Rolle spielen bei der Aufklärung bzw die Kinder warnen müssen, denn ich bin mir sicher, das die davon wussten, das ihr Kind verliebt ist.
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