15.03.2014, 13:42 | Suchen
Beitrag #131 | |
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Ich kann da apollox nur zustimmen. Für die Höhe einer Strafe ist ja nicht allein die Höhe des Schadens maßgeblich. Zu berücksichtigen sind alle möglichen Umstände, wie z.B. das Vorleben des Täters, die einzelnen Umstände der Tat selbst, die Mitwirkung bei der Aufklärung der Tat, die Wiedergutmachung des Schadens, die Frage, welche Strafe der Täter als Denkzettel braucht usw.
Ich kenne zwar nicht alle Einzelheiten der Xatar-Sache. Aber meines Wissens ist Xatar schon als Jugendlicher in einschlägigen Gangs auffällig geworden und bei dem Goldraub ging es, soweit ich mich erinnern kann, immerhin um schweren Raub, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Xatar hat sich auch nicht etwa gestellt, sondern ist von Zielfahndern im Irak gefasst worden. Die Beute ist wohl bis heute noch verschwunden.
Man kann da schon einige Unterschiede zu der Hoeneß-Sache erkennen. Im Übrigen haben wir alle weder bei der Xatar-Sache noch bei der Hoeness-Sache im Gerichtssaal gesessen. Wir diskutieren also immer nur über Informationen aus zweiter und dritter Hand. Es ist schon gut, dass nicht die Öffentlichkeit darüber entscheidet, ob jemand verurteilt wird und welche Strafe er bekommt, sondern dass das von einem Gericht gemacht wird, dass alle Einzelheiten des Falles genau untersucht hat.
| | 15.03.2014, 18:35 |
Beitrag #132 | |
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| | Zitat: Xatar hat bei dem Überfall keinen Menschen verletzt oder ähnliches, daher kann ich dzrchaus nachvollziehen warum das nun als Vergleich herangezogen wird. | Bei all eurem Hass gegen Hoeneß, die Aussage ist ein absoluter Witz. Wie gesagt, JEDES Detail des Raubs kenne ich nicht, aber das ist auch nicht nötig, das Gröbste ist mir bekannt..
| | 15.03.2014, 19:42 |
Beitrag #133 | |
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| | Zitat: Bei all eurem Hass gegen Hoeneß, die Aussage ist ein absoluter Witz. Wie gesagt, JEDES Detail des Raubs kenne ich nicht, aber das ist auch nicht nötig, das Gröbste ist mir bekannt.. | Gott sei dank hat jeder seine eigene Meinung
Mir persönlich ist es relativ schnuppe wie lange Xatar sitzt, bin aber der Meinung, so wie die meisten hier, dass das Rechtssystem in unseren Staaten dringend eine Generalsanierung benötigt. Dass der Rapper Veysel wegen Totschlag 3 und Xatar wegen eines Überfalls 8 Jahre bekommt steht für mich in keiner Relation.
Zum Hoeneß Urteil: Es war eh klar dass der gute weniger Jahre bekommt als viele dachten und nach ein paar Monaten wird er sowieso Freigänger. Mir war nur wichtig, dass er dafür sitzen muss. Die größte Strafe ist sowieso sein Imageschaden, den er auch in 20 Jahren nicht los wird.
PS: Brauchst mich gar nicht als Bayern Hater darstellen, wenn du die letzten Diskussionen beobachten würdest, könntest du sehen, dass ich sogar eher pro Bayern eingestellt bin ;-)
| | 16.03.2014, 11:08 |
Beitrag #134 | |
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Wenn du den Fall Veysel als Beispiel anführst, solltest du dir aber erst einmal genau ansehn, was damals tatsächlich passiert ist. Veysel ist nicht wegen Totschlags, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Beim Totschlag willst du, dass jemand stirbt. Bei einer KV mit Todesfolge willst du jemanden nur verletzen. Der Verletzte stirbt dann aber, ohne, dass du das willst, an den Folgen der Verletzung.
Im Fall Veysel war ganz klar, dass er keine Tötungsabsicht hatte. Veysel war zusammen mit einem Freund auf dem Gehweg jemandem entgegengekommen, der Veysel körperlich deutlich überlegen war, mit 13 Vorstrafen auch nicht gerade als harmlos bekannt war und Veysel und seinen Freund zum Ausweichen zwingen wollte. Während der Freund von Veysel tatsächlich auswich, kam es zwischen Veysel und dem Entgegenkommenden zu einer Rempelei, bei der Veysel seinem Gegenüber mit der Faust gegen das Kinn schlug. Der andere sackte bewusstlos zusammen und starb an den Folgen. Weil ein Passant alles aufgenommen hatte, konnte man hinterher auch noch genau sehen, dass Veysel den bewusstlos auf der Erde Liegenden in den Arm nahm und selbst völlig entsetzt war über das, was passiert war.
Wäre es bei dem Schlag ans Kinn geblieben, wäre das Strafmaß nur gering gewesen. Wenn Veysel dann wegen der eindeutig von ihm nicht gewollten Folgen mehr als 3 Jahre Freiheitsstrafe bekommen hat, halte ich das nicht für zu niedrig. Viel schlimmer sind meiner Ansicht nach solche Fälle, wo jemand wild auf einen am Boden Liegenden eintritt, weil er dann damit rechnen muss, dass das Opfer stirbt. So war es hier aber gerade nicht.
| | 19.03.2014, 19:24 |
Beitrag #135 | |
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| | | 19.03.2014, 19:49 |
Beitrag #136 | |
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Kann man da noch mit Konsequenzen rechnen? Dreieinhalb Jahre waren ja schon vorher ein Witz aber jetzt muss man da nochwas hinterherschmeißen.
| | 19.03.2014, 19:53 |
Beitrag #137 | |
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Ich glaube nicht, da die Staatsanwaltschaft keine Revision eingelegt hat.
| | 19.03.2014, 20:13 |
Beitrag #138 | |
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Das Urteil ist rechtskräftig, also kann da nichts mehr passieren in diesem Prozess. Dafür wäre wenn ein neuer Prozess nötig, wobei 400 Mio. € ist ja nicht gleichbedeutend mit so hoher Steuerschuld. Die Frage ist inwiefern die jetzige Steuerschuld von 30 Mio. € diese 400 Mio. € schon mit abdecken, falls der Insider recht hat.
Denn wir müssen bedenken das wir nur Fetzen vom ganzen kennen und dieser Fetzen reinste Vermutung/Verdacht ist, also noch niemals ein fester gesicherter Fetzen.
| | 19.03.2014, 20:21 |
Beitrag #139 | |
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Ich denke, seine Steuer würde sich ja auf ~25%, also 100 mio beziehen, oder liege ich da jetzt komplett daneben?
Mittlerweile bezweifle ich auch, dass es ein reines zockerkonto war^^
| | 19.03.2014, 20:28 |
Beitrag #140 | |
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| | Zitat: Ich denke, seine Steuer würde sich ja auf ~25%, also 100 mio beziehen, oder liege ich da jetzt komplett daneben?
Mittlerweile bezweifle ich auch, dass es ein reines zockerkonto war^^ | Du liegst insofern komplett daneben, als dass man das so pauschal nicht sagen kann Es kommt ja darauf an, was davon Gewinne sind, die man hätte versteuern müssen..
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