07.11.2012, 19:19 |
Beitrag #3 |
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Zitat: Klingt für mich nach einem klassischen Bürokratiefehler beim Stromanbieter, der sich aufklären wird, wenn man dagegen Einwände äußert. Denn solange es eine Firma ist, gelten Geschäfskundenpreise, sei der Verbrauch noch so niedrig im Normlafall, außer wenn der Stromanbieter irgendeine bescheuerte Klausel drin hat bzw der Definition eines Geschäftskunden | Also der Chef muss jetzt nach Karlsruhe weil seine Klage abgewiesen wurde
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