08.12.2012, 19:51 |
Beitrag #188 |
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Das die Staaten es selbst umsetzen müssen ist liogisch und war bei EU Beschlüssen schon immer so, denn das höchste was die EU verabschieden kann ist eine Richtlienie, welche dann innerhalb einer gesetzen Frist in nationales Recht von den jeweiligen Mitgliedern umgesetzt werden muss. Dabei darf aber eine Richtlinie bei weitem noch kein wirkliches Gesetz sein, sondern wirklich nur eine Richtlinie und gewisse Rahmen klar definieren für die Umsetzung in nationales Recht.
Im Falle der Jugendarbeitslosigkeit soll es jedoch wohl keine Richtlinie werden, da dies hierbei nur schwer möglich wäre, sondern wohl eher ein Leitfaden, Tipps und anderen Arten von Unterstützungsmöglichkeiten, soweit diese von der EU getätigt werden dürfen.
Und dein Beispiel bezüglich Praktikumsplatz und kurzer Job nur, kann ich nicht wirklich beipflichten. Sicherlich eine Praktikanten Tätigkeit ist nicht vergleichbar mit ner Festanstellung, insbesondere in Sachen Zeitraum, aber ein als Beispiel 6-monatiges oder ggf. sogar längeres Praktikum ist eine sehr gute Möglichkeit um die Zeit bis zu was festem oder die Zeit während der Suche möglichst effektiv und sinnvoll zu verwenden.
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