09.08.2012, 16:28 |
Beitrag #5 |
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Zitat: Ich soll 650 Euro Abmahngebühr zahlen, aufgrund angeblichem Filesharing... | U+C (DigiProtect)?
Du solltest auf jeden Fall zum Anwalt gehen, bevor die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung abläuft. In der Regel ist es sinnvoll, innerhalb der Frist eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, d.h. es sollte zwar unbedingt eine solche Unterlassungserklärung abgegeben werden, aber nicht die, die dir als Entwurf zugeschickt wurde, sondern eine mit einem etwas abgeänderten Inhalt, der nicht als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden kann. Mach das nicht selbst, sondern lass das von jemandem machen, der Ahnung davon hat.
Wenn du keine Unterlassungserklärung abgibst, musst du mit einer einstweiligen Verfügung rechnen. Das wird sehr teuer. Wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, reduziert sich das Kostenrisiko schon einmal erheblich.
Alles, was dann getan werden muss bzw. getan werden kann, wird der Anwalt dir erklären. Das hängt von den Umständen des Falles ab und von der Kanzlei, die abgemahnt hat. Manche sind hartnäckiger als andere.
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