02.04.2007, 20:53 |
Beitrag #5 |
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Die Todesstrafe ist absolut sinnlos.
Wie apollox schon sagte stellt sich bei vielen oft spaeter heraus,dass sie unschuldig waren.
Wenn sie dann schon tot sind,hilft ihnen dass nicht mehr.
Wurden sie hingegen nur zu einer Freiheitsstrafe verurteilt,kann man sie immer noch freilassen,wenn herauskommt,dass sie unschuldig sind.
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