18.09.2006, 07:48 | Suchen
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Seitdem streiten sich die Rechtsgelehrten. Die Frage: Darf die DNA-Analyse auch mit den Blutproben, die beim spanischen Doping-Arzt Dr. Eufemiano Fuentes durch die Guardia Civil entdeckt wurden, gegen den Willen von Ullrich abgeglichen werden?
Doch jetzt wartet der Schweizer Chef-Ermittler Herbert Ammann vom zuständigen Bezirksamt Kreuzlingen mit einer neuen Nachricht auf. Er hatte die Razzia im Ullrich-Haus geleitet. Laut Ammann seinen bei der Durchsuchung gar keine DNA-Spuren entnommen worden.
Im Nachrichtenmagazin "Focus" bezeichnet der Schweizer die Entnahme des Erbmaterials als "eine Ente". Laut "Focus" habe man einen Beschluss zur zwangsweisen Abgabe einer Speichelprobe mitgeführt. Weil Hausherr Ullrich aber wegen der Flitterwochen mit Frau Sara nicht angetroffen worden sei, wurde der Beschluss aber nicht vollstreckt.
"Ullrich über Untersuchung orientiert"
Ullrich kehrte erst nach der Razzia aus den Flitterwochen zurück. Ein Nachbar hatte den ermittelnden Beamten die Tür geöffnet.
Direkt nach seiner Rückkehr ist der 32 Jahre alte Radprofi inzwischen bei der Behörde erschienen und laut Ammann "über die Untersuchungen orientiert worden". Ammann ließ laut "Focus" aber offen, ob Ullrich inzwischen freiwillig eine DNA-Probe abgeben hat.
Und genau das ist der Knackpunkt, an dem der Streit der Rechtsgelehrten einsetzt.
Der Zweifler:
Der Bonner Staatsanwalt Fred Apostel sieht den juristischen Wert einer DNA-Probe von Ullrich hinsichtlich eines Prozesses skeptisch. Ob nun die Spuren entnommen wurden, bestätigt er direkt nicht.
Der "Bild am Sonntag" erklärt Apostel: "Unterstellen wir mal, es wurde etwas gefunden, dann bekommt Ullrich die Chance, diese Dinge zu sehen. Gegen die Verwertung bzw. Weitergabe der Beweisstücke nach Deutschland kann Ullrich sich aber wehren. Wir bekommen das Ergebnis nur, wenn Ullrich keinen Widerspruch einlegt."
Apostel erwartet demnächst Blutproben aus dem Labor von Dr. Eufemiano Fuentes. Er glaubt nicht an eine schnelle Klärung der Sachlage: "Es kann bis zu zwei Jahre dauern, bis wir Ullrichs DANN mit der Blutkonserve abgleichen können."
Der Kompromisslose:
Michael Lehner sagt klipp und klar: Jan Ullrich hat keine juristische Möglichkeit, sich bei Ermittlungen wegen Doping-Verdachts gegen einen DNA-Vergleich zu wehren.
Der Heidelberger Rechtsanwalt, der auch Dieter Baumann und Danilo Hondo vertrat, erklärt in der "Süddeutschen Zeitung": "Als Beschuldigter muss er sich im normalen Strafverfahren gefallen lassen, dass mit Beweisstücken Untersuchungen durchgeführt werden."
Nur für Zeugen gelte, vor allem bei DNA-Analysen, das Zeugnisverweigerungsrecht. "Aber Ullrich ist im laufenden Betrugsverfahren nicht Zeuge, sondern Beschuldigter", so der 51-jährige Lehner, "er kann den Abgleich nicht verhindern. Nach dem deutschen Recht sind die Hürden nicht so hoch."
Quelle:www.sport1.de | |