25.02.2021, 21:33 |
Beitrag #1767 |
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Zitat: Ohne eine rechtliche Diskussion zu betreiben gibt es zwischen dem von dir angeführten Rechtsfahrgebot und der Nötigung im Straßenverkehr erhebliche Unterschiede. Sollten dir diese nicht geläufig sein, so hoffe ich, dass du 14 bist und mit dem Fahrrad in der Fußgängerzone herumkurvst. Die geistige Reife zum Führen eines Kraftfahrzeugs scheint jedoch nicht vorhanden zu sein und ich hoffe, dass du auch nicht im Besitz einer Fahrelaubnis bist.
und bitte nicht vergessen: Das Fehlverhlaten des Einen rechtfertigt NIE das Fehlverhalten des Anderen
und bevor du mit Notwehr /-Hilfe ankommst: auch dabei gilt, das nur eine Partei ein Fehlverhalten an den Tag legt | Geistige Reife nicht vorhanden. Ich lasse das mal unkommentiert.
Nur zum Schluss:
"Ist Lichthupe beim Überholen auf der Autobahn erlaubt?
Jein. Laut Straßenverkehrsordnung sind Warnzeichen, in diesem Fall Lichtzeichen, außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt, um darauf hinzuweisen, dass man überholen will. Das gilt allerdings nur für kurze Signale. „Längeres Aufblenden und dichtes Auffahren kann strafbare Nötigung sein“, so die AvD-Experten. Ist die rechte Normalspur der Autobahn frei, darf der Überholende durch kurzes Betätigen der Lichthupe zur Freigabe der Überholspur auffordern – das Ausweichen durch Drängeln aber keinesfalls erzwingen.
Sollten weitere Beiträge von dir kommen wo du dir erlaubst über mich in so einer Form zu sprechen werde ich dich des Friedens im Forum wegen ignorieren.
Und alles nur weil Leute ein Problem mit einem Pause drücken haben... Wahnsinn !
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