22.02.2009, 19:25 |
Beitrag #35 |
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Was ich ja im Augenblick gar nicht verstehe: Wenn der Schiedsrichter eine Aktion nicht richtig sieht und deshalb nicht als Tätlichkeit wertet (Fall Rafinha), ist das eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters und kann später nicht noch einmal überprüft werden und eine Sperre des Spielers zur Folge haben (auch dann nicht, wenn der Schiedsrichter, wie hier, nachher selbst sagt, er hätte auf Strafstoß entscheiden und Rafinha die gelbe oder rote Karte zeigen müssen).
Wenn der Schiedsrichter eine Tätlichkeit gar nicht sieht (Fall Farfan), soll das keine Tatsachenentscheidung sein. Deshalb wäre es in diesem Falle möglich, den Spieler nachträglich aufgrund eines Videobeweises zu sperren.
Ob ein Schiedsrichter etwas nicht oder nicht richtig sieht, ist für mich dasselbe. Ich finde, man kann beide Fälle nicht unterschiedlich behandeln. Also man müsste entweder den Videobeweis in beiden Fällen zulassen oder überhaupt nicht.
Außerdem: Wenn man Videos heranzieht, wenn nachträglich über die Dauer einer Sperre entschieden wird. Warum soll es dann so schlimm sein, den Videobeweis schon während des Spieles zu nutzen.
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