12.12.2012, 18:17 |
Beitrag #2690 |
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Ganzkörperkontrollen: Der Ligaverband will sie nicht vorschreiben, der Vorstand beantragt aber „lageabhängige Kontrollen der Besucher und der von ihnen mitgeführten Gegenstände“. Entscheiden darüber sollen Heimverein und Polizei. „Die Kontrolleinrichtungen müssen so beschaffen sein, dass Kontrollen sicher, zügig und angemessen durchgeführt werden können“, heißt es in Antrag acht. Fans befürchten, dass damit die Voraussetzungen geschaffen werden für Körperkontrollen in Zelten wie kürzlich beim Bundesliga-Spiel von Bayern München gegen Eintracht Frankfurt.
Videoüberwachung: „Die Befehlsstelle der Polizei ist mit einer Vorrangschaltung für die Videoüberwachungsanlage auszustatten“, so ein Antrag, um Täter in den Stadien besser identifizieren und verfolgen zu können. Der Kontrollraum in den Stadien muss eine Videoanlage haben. Vereine, die keine Probleme mit Gewalttätern haben, sehen Mehrkosten auf sich zukommen. Fans sprechen von einer Totalüberwachung.
Vermummungsfrage: Neben Alkoholika, Waffen und Feuerwerkskörpern sollen auch Gegenstände, „die dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität einer Person zu verhindern“, den Zuschauern an den Stadioneingängen weggenommen werden. So können Täter besser identifiziert werden. Fans befürchten, dass das auch für Vereinsschals und Ähnliches gilt.
Pyrotechnik: Sie wird von der Deutschen Fußball Liga (DFL), dem Deutschen Fußball-Bund (DFB), den Bundesliga-Vereinen und den meisten Fanorganisationen als zu gefährlich rigoros abgelehnt. Pyrotechnik und Knallkörper werden in Stadien unerlaubterweise immer wieder abgefeuert, das ist einer der Hauptgründe für die geplante Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen. Initiatoren der Kampagne „Pyrotechnik legalisieren“ und Teile der Ultra-Szene verweisen immer noch auf Gutachten, die ein kontrolliertes Abbrennen von Feuerwerkskörpern nach geltenden Gesetzen in Aussicht stellen.
Kollektivstrafen: Der Vorstand des Ligaverbandes tritt „für eine kritische Überprüfung von kollektiv wirkenden Strafen ein“ und will diese „so weit wie möglich beschränken“. Nach Antrag 14 kann aber das Ticketkontingent von zehn Prozent der verfügbaren Karten für Gastvereine reduziert werden - nach einem entsprechenden Urteil des DFB-Rechtsorgans oder nach Festlegung des Heimatvereins. Letzteres, so Fanvertreter, würde Repressionen gegenüber den Anhängern der Gastmannschaft ermöglichen.
TV-Gelder: Wird ein Verein zum wiederholten Mal wegen randalierender Fans auffällig, soll er Teile der Zahlungen aus dem Fernsehvertrag „zweckgebunden“ einsetzen - in Fanarbeit und Sicherheitsmaßnahmen. Das würde vor allem finanziell schwache Clubs aus der zweiten Liga treffen, die sich dagegen wehren
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