01.11.2017, 20:52 |
Beitrag #147 |
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Die Nutzungsbedingungen sagen dazu folgendes und das spiegelt auch das übliche Recht wieder. Ab 14 ist man nämlich laut Recht für sich selbst im Internet verantwortlich, daher dürften theoretisch auch keine Jugendliche unter 14 Jahren Facebook unbeaufsichtigt über ein eigenes Konto verwenden. Zitat: 1. EA-Konto
Für den Zugriff auf und die Nutzung von EA-Services, einschließlich um online zu spielen, benötigen Sie ein EA-Konto.
Um ein EA-Konto zu erstellen, müssen Sie über eine E-Mail-Adresse verfügen sowie wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen. Sie müssen zur Nutzung der EA-Services, für die Sie sich registrieren, berechtigt sein und Ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem die Nutzung der EA-Services gestattet ist.
Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein (oder das in Ihrem Wohnsitzland geltende Mindestalter haben), um ein EA-Konto zu erstellen. Sofern Sie das jeweilige Mindestalter erreicht haben, jedoch noch nicht 18 Jahre alt sind (beziehungsweise das in Ihrem Wohnsitzland geltende Volljährigkeitsalter noch nicht erreicht haben), muss ein Elternteil oder ein Erziehungsberechtigter die Vereinbarung mit Ihnen gemeinsam durchgehen. Eltern und Erziehungsberechtigte sind verantwortlich für die Beaufsichtigung der Handlungen von Kindern unter 18 Jahren bei der Nutzung der EA-Services. EA empfiehlt, dass Eltern und Erziehungsberechtigte sich mit den Kindersicherungsfunktionen der Geräte vertraut machen, die sie ihren Kindern überlassen.
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