19.10.2014, 18:17 |
Beitrag #102 |
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Ich weiß das EA bei Seiten die Autobuyer verkaufen seit Jahren juristisch vorgehen mit Unterlassungserklärungen und abschalten/sperren der Domains/Server.
Das Problem halt ist, das sowas immer relativ lange dauert, denn Provider werden Seiten nur abschalten/sperren wenn man einen Gerichtsbeschluss vorlegen kann, bis auf wenige Ausnahmeregelungen, wo es direkt gehen würde. Das andere ist was imeasy2read sagte, sobald ein Anbieter oder der Server im Ausland sitzt, wird es noch schwieriger, weil dann nicht mehr nur die gesetzgebung eines Rechtsstaat beachtet werden muss, sondern die von 2 Staaten. Und wie wenig das teilweise bringt, hat ja der Fall kino.to gezeigt, innerhalb weniger Stunden/Tage gab es dutzende neue Ableger und ähnlich war es zumindest früher auch bei den Autobuyern.
Inwiefern EA gegen Webseiten vorgeht, die Coins verkaufen weiß ich nicht und wenn in welcher Form, wobei viele Formen für das Vorgehen hat EA nicht zur Auswahl wenn.
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