29.05.2010, 14:16 |
Beitrag #35 |
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Hahahaha das is mal sowas von nich legal. Ich vermute mal §265a StGB (Strafe btw: bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe), evtl. sogar §263 StGB (Strafe: bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe)
Das ist nur der strafrechtliche Teil, zivilrechtlich könnte dich EA für Schadensersatz ran kriegen, insb. weil du die Betrugsmöglichkeiten ins Internet stellst. (und auch noch doof genug bist es in ein öffentliches Forum zu stellen statt wenigstens über pn)
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