19.05.2014, 22:35 | Suchen
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Aus aktuellem Anlass möchte ich noch einmal dringend daran erinnern, dass bei Zitaten von fremden Texten und bei der Verwendung von fremden Bildern in Forumbeiträgen unbedingt die urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten sind. Ich habe am vergangenen Freitag ein Schreiben eines Journalisten erhalten, in dem dieser eine Schadensersatzforderung in Höhe von 795,00 € geltend macht, weil ein Benutzer einen Artikel von ihm ungekürzt in seinen Beitrag übernommen hat.
Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass für den Inhalt eines Beitrags in erster Linie der jeweilige Benutzer selbst verantwortlich ist. Der Forumbetreiber haftet nur, wenn er von einer Rechtsverletzung Kenntnis erhält und den Beitrag dann nicht unverzüglich entfernt.
Einige werden jetzt vielleicht sagen, dann ist das ja nicht so schlimm. Die Forumleitung wird dann schon darauf achten, dass alle zweifelhaften Beiträge gelöscht werden. Außerdem schreibe ich ja unter Pseudonym. Da weiß ja keiner, wer ich bin.
So einfach ist das aber nicht. Wenn täglich Hunderte von Beiträgen gepostet werden, kann ein Forumbetreiber nicht jeden Beitrag auf Rechtsverletzungen überprüfen, so dass Beiträge mit Rechtsverletzungen dann auch stehenbleiben können. Und im Ernstfall gibt es bei Rechtsverletzungen auch durchaus die Möglichkeit, den Verfasser des Beitrags zu ermitteln.
Urheberrechtsverletzungen werden vom Gesetz nicht als Kavaliersdelikte behandelt. Sie können Strafanzeigen, Abmahnungen mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, Rechtsanwaltskosten und gegebenenfalls auch Gerichtskosten nach sich ziehen. Es lohnt sich deshalb, sich Gedanken darüber zu machen, was erlaubt ist und was nicht.
Es ist zwar nicht jeder Text geschützt. So wäre die nüchterne Mitteilung, wer bei Jogi Löw im Kader für die WM steht, sicher nicht geschützt. Ihr solltet aber im Zweifelsfalle davon ausgehen, dass jeder in einer Zeitung oder auf einer Website veröffentlichte Artikel urheberrechtlichen Schutz genießt und nicht ohne Einwilligung des jeweiligen Urhebers oder Rechteinhabers kopiert werden darf.
Jetzt werden einige sagen: „Aber es gibt doch das Zitatrecht!“. Das ist richtig. Zitate sind aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Ein Zitat soll nur das belegen, was man in seinem eigenen Text geschrieben hat und darf auch nur so lang sein wie nötig. Feste Grenzen gibt es zwar nicht. Als Faustregel kann man sich aber merken, dass nie mehr als 1/3 des fremden Textes zitiert werden darf und dass die Zitate nie mehr als 1/3 des eigenen Textes ausmachen dürfen.
Wenn ihr also etwas aus einem fremden Zeitungsartikel übernehmen wollt, formuliert es am besten mit eigenen Worten, gebt Autor/Quelle an und verlinkt den Originalartikel.
Auch fremde Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um ein künstlerisch besonders wertvolles Foto eines Fotografen oder nur um den Schnappschuss eines Amateurs handelt. Kopiert daher nur eigene Fotos in euren Beitrag oder solche, bei denen ihr sicher seid, dass sie gemeinfrei sind oder gebt nur den Link zu der Seite an, auf der das geschützte Foto abgebildet ist.
Bevor jetzt jemand denkt, das Urheberrecht ist doch nicht mehr zeitgemäß und Journalisten sollten doch nicht ein solches Theater um ihre Artikel machen, möchte ich darauf hinweisen, dass Journalisten von der Verwertung ihrer Artikel leben müssen. Nach einer Studie der LMU München aus dem Jahre 2008 verdienten damals 55,9 % der freien Journalisten monatlich weniger als 2.000 € brutto. Fast jeder zweite Journalist ist auf einen Nebenjob angewiesen. Eine goldene Nase verdient man sich mit dieser Tätigkeit also nicht. Wir alle sollten deshalb, unabhängig von der rechtlichen Verpflichtung dazu, so fair sein, das Urheberrecht eines Journalisten zu respektieren.
Quellen:
Zitatrecht:
Thomas Schwenke: Texte richtig zitieren, statt plagiieren (Anleitung mit Checkliste) http://rechtsanwalt-schwenke.de/text...it-checkliste/
Özlem Orhun: Darf man Fotos aus dem Internet kopieren? http://blog.nexus-netsoft.com/online...rnet-kopieren/
Studie der LMU München: https://www.dfjv.de/documents/10180/...urnalisten.pdf | |